Zulassung / Gleichwertigkeit

Zulassung
Gemäss Reglement Art. 8 wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wer
 

a) im Besitze eines eidgenössischen Fähigkeitsausweises, eines Maturitätszeugnisses oder eines diesen Zeugnissen gleichwertigen Abschlusses ist und eine mindestens dreijährige Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr als Leiter einer Gruppe/eines Teams nachweist;

b) nicht im Besitze eines Zeugnisses nach lit. a ist, aber eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr als Leiter einer Gruppe/eines Teams nachweist;

c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

 

 

Gleichwertigkeit


Richtlinien
Die Qualitätssicherungskommission hat für die Behandlung von Gleichwertigkeitsgesuchen Richtlinien formuliert und in einem Anhang dazu eine Liste erstellt über die Anerkennung von Ausbildungen bzw. Abschlüssen. In den Grundsätzen finden Sie auch Angaben über die Erwartungen betreffend Führungserfahrung.

– Richtlinien / PDF, 153 KB
– Anhang / PDF, 46 KB

Gesuch
Das Gesuch um Bestätigung der Gleichwertigkeit erbrachter Bildungsleistungen für Module im Bereich Management ist mit weiteren Unterlagen zusammen einzureichen.

– Gesuch / PDF


Vorbeurteilung der Zulassung
Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung tatsächlich erfüllen, können Sie eine gebührenpflichtige Vorbeurteilung durch die zuständigen Organe der SVF-ASFC vornehmen lassen:

– Vorbeurteilung der Zulassung / PDF

Schweizerische Vereinigung für Führungsausbildung SVF-ASFC
8925 Ebertswil
T 044 764 36 26
F 044 764 36 46
pruefungssekretariat@svf-asfc.ch