Prüfungsordnung für die Höhere Fachprüfung
Die vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) am 1. September 2010 genehmigte Prüfungsordnung regelt die Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung (insbesondere Zulassungsvoraussetzungen sowie Art und Umfang der Prüfung) sowie die Vergabe des geschützten Titels.
Prüfungsordnung
Wegleitung
Gestützt auf die Prüfungsordnung hat die Qualitätssicherungskommission SVF-ASFC eine Wegleitung erlassen. Diese dient der Information über die Zielsetzung, den Inhalt, die Organisation und die Durchführung der Höheren Fachprüfung für Führungsexpertinnen und Führungsexperten. Sie ergänzt und kommentiert die Prüfungsordnung und richtet sich an alle an der Höheren Fachprüfung Interessierten, insbesondere an die Kandidatinnen und Kandidaten, die Expertinnen und Experten und alle Organe der Prüfung sowie an die Modulanbieter.
Abschlussprüfung: Diplomarbeit
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung beinhaltet das Erstellen eines individuellen, persönlichen Kompetenzprofils. Darin listen die Kandidatinnen und Kandidaten die für den Abschluss erforderlichen Kompetenzen auf. Sie vergleichen ihre bei beruflichen, nebenberuflichen und ausserberuflichen Erfahrungen erworbenen Kompetenzen mit den jeweils geforderten Kompetenzen des jeweiligen Moduls. Durch das Kompetenzprofil stufen sich die Kandidatinnen und Kandidaten bezüglich der gestellten Anforderungen und unter Nennung ihrer Ressourcen selbst ein (Selbstbeurteilung) und ermöglichen damit den Expertinnen und Experten die Vornahme einer kriterienbezogenen Fremdbeurteilung.
Es ist eine ausführliche, strukturierte Dokumentation (Dossier) zu erstellen, woraus für jedes Modul die detaillierte Beschreibung konkreter Praxisbeispiele bzw. Praxissituationen ersichtlich ist. Daraus muss für jedes Modul jeweils für mehrere Lehrziele hervorgehen, wie die Kompetenzen erworben sowie wann und wie diese in der Praxis umgesetzt wurden und welches die konkreten Resultate sind. Die Angaben sind mit relevanten Nachweisen zu belegen.
Der auf der Wegleitung für die Höhere Fachprüfung für Führungsexpertinnen und Führungsexperten basierende Anhang 2 regelt Vorgehen, Inhalt und Form des schriftlichen Teils der Abschlussprüfung.
– Abschlussprüfung: Diplomarbeit (Anhang 2 zur Wegleitung für die Höhere Fachprüfung für Führungsexpertinnen und Führungsexperten) / PDF
Abschlussprüfung: Expertengespräch
Der mündliche Teil der Abschlussprüfung beinhaltet ein ca. 45-minütiges Einzelgespräch jeder Kandidatin und jedes Kandidaten mit zwei Expertinnen oder Experten. Basis für das Gespräch bildet das eingereichte Kompetenzprofil. Der Kandidat bzw. die Kandidatin diskutiert und reflektiert die Ergebnisse der vorgenommenen Selbstbeurteilung sowie seine bzw. ihre Führungsarbeit mit den Expertinnen und Experten.
Der auf der Wegleitung für die Höhere Fachprüfung für Führungsexpertinnen und Führungsexperten basierende Anhang 3 regelt Vorgehen, Inhalt und Ablauf des mündlichen Teils der Abschlussprüfung.
– Abschlussprüfung: Expertengespräch (Anhang 3 zur Wegleitung für die Höhere Fachprüfung für Führungsexpertinnen und Führungsexperten) / PDF
![zurück zur Homepage SVF [logo]](/interface/Logo_SVF.gif)

