Zulassungsbedingungen
Gemäss Ziffer 3.31 der Prüfungsordnung wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wer
a) den Fachausweis als Führungsfachmann bzw. Führungsfachfrau besitzt und sich über eine mindestens dreijährige Berufspraxis ausweist, davon mindestens zwei Jahre Führungstätigkeit auf der Stufe Organisationseinheit;
oder
b) den Fachausweis einer Berufsprüfung, das Diplom einer höheren Fachprüfung oder einen gleichwertigen Ausweis im Tertiärbereich besitzt und sich über eine mindestens vierjährige Berufspraxis ausweist, davon mindestens zwei Jahre Führungstätigkeit auf der Stufe Organisationseinheit;
oder
c) sich über einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder einen gleichwertigen Abschluss sowie eine mindestens sechsjährige Berufspraxis mit Führungs- und/oder Fachverantwortung ausweist, davon mindestens zwei Jahre Führungstätigkeit auf der Stufe Organisationseinheit;
und
d) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Führungstätigkeit
Führung wird als zielorientierte soziale Einflussnahme zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben in bzw. mit einer strukturierten Arbeitssituation verstanden und erfolgt einerseits bezogen auf den Betrieb als System (indirekte, strukturelle Führung zur Gestaltung der Bedingungen für die Zusammenarbeit) und anderseits bezogen auf einzelne Personen und Gruppen (direkte, interaktionelle Führung zur Beeinflussung des Verhalten von unterstellten Personen durch Anweisungen und Gespräche). Damit ist die Führungsarbeit stets auch mit der Übernahme personeller und betriebswirtschaftlicher Verantwortung verbunden. Diese kann sich beispielsweise als Budgetverantwortung oder als Ergebnisverantwortung ausdrücken.
Für die Prüfungszulassung wird eine Führungstätigkeit verlangt, welche diese Aspekte beinhaltet. Die Führungstätigkeit muss sich auf die Stufe Organisationseinheit oder auf die umfangreichere Projektleitung beziehen. Unter Organisationseinheit wird eine Abteilung bzw. ein Funktionsbereich einer privatrechtlichen oder öffentlichrechtlichen Gesamtorganisation (mit mindestens zwei nachgelagerten Hierarchiestufen), aber auch das KMU als Ganzes verstanden.
Die Führungstätigkeit ist in einer ausführlichen, vom Arbeitgeber rechtsgültig unterzeichneten Arbeitsbescheinigung durch konkrete Nennung von Tätigkeit, Funktion, Verantwortung und Dauer nachzuweisen.
![zurück zur Homepage SVF [logo]](/interface/Logo_SVF.gif)

