Zulassung zur Berufsprüfung

Gemäss Prüfungsordnung SBFI (Art. 3.3) werden Sie zur eidgenössischen Berufsprüfung zugelassen, wenn Sie

  • im Besitz eines EFZ, eines Maturitätszeugnisses oder eines gleichwertigen Ausweises sind und über eine mindestens dreijährige Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr als Leiterin oder Leiter eines Teams bzw. einer Gruppe verfügen;

    oder
     
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr als Leiterin oder Leiter eines Teams bzw. einer Gruppe nachweisen können;

    und
     
  • über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. eine Gleichwertigkeitsbestätigung verfügen.

Vorbeurteilung Zulassung

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung erfüllen, können Sie ein gebührenpflichtiges Gesuch für eine Vorbeurteilung einreichen.

Es kommt vermehrt vor, dass Kandidatinnen und Kandidaten ein Vorbeurteilungsgesuch und gleichzeitig eine Anmeldung zur eidgenössischen Berufsprüfung einreichen. Bei einer Anmeldung wird die Zulassung automatisch geprüft und somit wird die Vorbeurteilung obsolet. Eine Vorbeurteilung der Zulassung macht nur dann Sinn, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Zulassungskriterien erfüllen und zu einem späteren Zeitpunkt (in ein bis zwei Jahren) beabsichtigen, an der eidgenössischen Berufsprüfung teilzunehmen.

Die Formulare finden Sie unter Downloads.